16.01.2006: Aktueller Status: Schutzrechte von Clyvia

Aktueller Status: Schutzrechte von Clyvia

 

In den vergangenen Wochen sind in einschlägigen Anlegerforen wiederholt Zweifel an den von der Clyvia Technology GmbH gehaltenen Schutzrechten geäußert worden. Um dem entgegen zu treten, haben wir an dieser Stelle einen aktuellen Status zu allen von uns gehaltenen (beantragten oder erworbenen) Schutzrechten zusammengestellt:

 

Am 2. März 2005 wurde von der Clyvia Technology GmbH beim deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) unter der Nummer 10 2005 010 151.8 ein Patent angemeldet, das ein Verfahren zum fraktionierten Depolymerisieren von kohlenwasserstoffhaltigen Rückständen sowie eine Vorrichtung zum Durchführen dieses Verfahrens beansprucht. Seitdem besitzt diese von uns entwickelte Technologie einen weltweiten Prioritätsschutz.

 

Bereits am 20. Mai 2005 hat das DPMA die erste inhaltliche Prüfung in Form der Herausgabe des Recherchenberichtes abgeschlossen. Diese erste Stufe ist ohne Beanstandungen beendet worden, da das Patentamt keine Schutzhindernisse in der Literatur zum Stand der Technik gefunden hat.

 

Aktuell läuft die zweite Stufe des Prüfungsverfahrens. Nach Aussagen der Patentanwälte kann aufgrund des positiven Rechercheergebnisses des Patentamtes mit einer kurzfristigen Patenterteilung gerechnet werden. Eine weltweite Nachanmeldung (PCT-Patentanmeldung) über das Europäische Patentamt, ist in Vorbereitung. Das Verfahren ist inzwischen durch eine zweite Patentanmeldung, die beim Deutschen Patentamt eingereicht wurde, optimiert worden.

 

Aufgrund gesetzlicher Fristen sind diese Schutzrechte für die Öffentlichkeit noch nicht zugänglich. Dadurch wird verhindert, dass Konkurrenzunternehmen vorzeitig Einsicht in die Technologie erhalten.

 

Darüber hinaus hat die Clyvia Technology GmbH von der ECO Impact GmbH in Solingen im Rahmen eines Lizenz- und Know-how-Vertrages, der am 17.12.2004 abgeschlossen wurde, ein Paket mit drei weiteren Schutzrechten erworben, die unter den Aktenzeichen 197.08.384.6, 198.37.276.0 und 198.37.277.9 beim Deutschen Patentamt angemeldet wurden.

 

Eines dieser erworbenen Schutzrechte betrifft das Cracken von Teer und Bitumen. Da dieses Verfahren als nicht wirtschaftlich angesehen wurde, ist hierfür kein weiterer Prüfantrag gestellt worden. Für die zweite Patentanmeldung läuft ein Wiedereinsetzungsverfahren. Von Interesse ist im Wesentlichen die Patentanmeldung für ein Verfahren zum Cracken von Altöl, das die Inhaltsstoffe bei unterschiedlichen Temperaturen in einer Förderschnecke abscheidet. Die von der ECO Impact GmbH erworbene Wissen dient dazu, die Flexibilität des Verfahrens beim Einsatz von verschiedenen Ausgangsstoffen zu erhöhen.

 

Die Pilotanlage befindet sich zur Zeit im Bau und wird noch im Frühjahr ihren Betrieb aufnehmen. Das dabei erworbene Know-how wird voraussichtlich zu zusätzlichen Patenten führen, womit der Vorsprung zur Konkurrenz weiter ausgebaut wird.

 

 

Die Aktien der Clyvia Inc. werden sowohl an der Börse in Frankfurt (WKN: A0F59X, ISIN: US18975K1088) als auch in New York (OTC BB: CLYV.OB) gehandelt.

 

 

Kontakt:

 

Walter P.W. Notter

- CEO und Präsident -

Clyvia Inc.

1480 Gulf Road, Suite 204, Point Roberts, WA 9828, USA

 

Kontakt für technische Fragen:

 

Dr. Manfred Sappok

- Geschäftsführer -

Clyvia Technology GmbH

Friedrich-List-Allee 10

41844 Wegberg-Wildenrath

 

Tel.: 02432-89 36 26

Fax: 02432-89 36 29

E-Mail: info@clyvia-tec.com